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DRK bezieht Stellung zur RTL-Sendung "Team Wallraff"

Im RTL-Format Team Wallraff – Reporter undercover wurde am 19. Oktober 2020 in einem unseriösen und einseitigen Beitrag über das Deutsche Rote Kreuz berichtet.

Mit Einzelbeispielen wurde eine Stimmung erzeugt, mit der die Arbeit von mehr als 443.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und über 180.000 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern diskreditiert wird. Das DRK mit seinen fast 500 Kreisverbänden und 4300 Ortsvereinen ist nicht perfekt – an einigen Stellen wurden in der Sendung Missstände aufgedeckt, die nicht tragbar sind und die wir kritisch prüfen werden. Die vielen Un- und Halbwahrheiten in der Sendung zeigen aber, dass RTL nicht gründlich recherchiert oder manches bewusst verschwiegen hat. Im Folgenden Beispiele dafür.

DRK-Bundesverband/ Spendenmailing

 

In dem Spendenmailing vom 17. Juli 2019 wurde an keiner Stelle damit geworben, dass das Mailing der Frau eine Ausbildung in der Seniorenresidenz ermöglichen soll. Ihre Situation wird im Mailing beschrieben. Allerdings wird sie an keinem Punkt als Begünstigte der Spendenerträge dargestellt. Ihr Beispiel wurde gewählt, damit wir aufzeigen können, was mit erfolgreicher Inklusion möglich ist. Daher verweisen wir auf der Seite 2 des Mailings auf all die Ansätze, mit denen das DRK genau diese Inklusion fördert und für diese wird dann um Spenden gebeten. Ein Mailing benötigt stets ein greifbares Beispiel, da sich Spender sonst nicht angesprochen fühlen. Außerdem wird durch das Beispiel gezeigt, wie das DRK Inklusion im Alltag lebt. Die Spenden aus den Mailings werden an die Landesverbände weitergeleitet, die diese satzungsgemäß verwenden müssen. Wie genau die Landesverbände die Gelder ausschütten, entscheiden die Landesverbände als rechtlich eigenständige Organisationen selbst, der Bundesverband hat darauf keinen Einfluss darauf.

Transparenz

Unsere Spender und Unterstützer erwarten vom DRK zu Recht einen professionellen und effizienten Umgang mit den uns anvertrauten Mitteln, der alle Rechenschaftspflichten und Qualitätsstandards umfänglich erfüllt. Das DRK und die Verwendung der Spendengelder wird daher sowohl intern als auch extern durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen geprüft. Das DRK ist Mitglied im Spendenrat, der ebenfalls regelmäßige Qualitäts- und Transparenzkontrollen durchführt. Darüber hinaus lassen wir uns freiwillig jedes Jahr vom Deutschen Institut für soziale Fragen (DZI) prüfen, um das DZI-Spendensiegel zu erhalten. : Das DZI bestätigt dem DRK jedes Jahr aufs Neue den sorgfältigen und verantwortungsvollen Umgang mit Spenden und allen anderen Finanzmitteln. Dieser wichtige Hinweis fehlt in der Sendung.

Das DRK behält sich vor, Spenden satzungsgemäß auch für andere wichtige Hilfsprojekte zu verwenden. So steht es auf jedem Spendenschein. Dieser Hinweis wird in engem Austausch mit dem DZI regelmäßig geprüft und inhaltlich angepasst. Die Darstellungsform, also Größe, Farbe und Platzierung des Hinweises wurde vom DZI, anders als im RTL-Bericht geschildert, noch nie kritisiert. Wir werden aber daher zeitnah auch die Darstellungsform prüfen und entsprechend anpassen.

 

Werbekosten

Im Jahresbericht, der jedes Jahr veröffentlich wird, kann der Jahresabschluss nachgelesen werden: Im Jahr 2019 hat das DRK 30,9 Millionen Euro durch Spenden, Erbschaften und Bußen eingenommen.

Um eine wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung zu prüfen, ermittelt das DZI die Webekostenquote, also den Anteil der Ausgaben für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit an den jährlichen Spendeneinnahmen. Laut DZI soll die Werbekostenquote „sicherstellen, dass nicht ein unvertretbar hoher Anteil der Sammlungseinnahmen für deren Beschaffung verwendet wird. Das DZI hält einen Anteil von höchstens 30% für vertretbar.“ Die anteiligen Aufwendungen für Werbung, allgemeine Öffentlichkeitsarbeit und Verwaltung lagen beim DRK nach Angaben (DZI) im Jahr 2017 bei 14,56 Prozent der Gesamtausgaben, die Ausgaben des DRK liegen also weit unter der maximalen Quote. Alle Werbe- und Marketingausgaben sind in diesen Aufwendungen enthalten und werden nicht auf einzelne Projekte umgelegt. Nur durch Informationen und Werbung können neue Spender gewonnen und kann der Bedarf an neuen Projekten vermittelt werden. Durch die Verwaltung wird die professionelle und korrekte Verwendung der Gelder gewährleistet.

Blutspende

 

Die Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes decken ca. 75% des bundesweiten Bedarfs an lebensrettenden Blutpräparaten ab und leisten somit einen entscheidenden Beitrag zur Versorgung schwerkranker und verletzter Menschen, die ohne fremdes Blut nicht überleben würden und damit zum Erhalt des Gesundheitssystems. Der im Beitrag suggerierte Einfluss der Blutspendedienste auf den Blutbedarf der Kliniken ist unseriös und entspricht nicht im Ansatz den Abläufen im Blutspendewesen. Vielmehr arbeiten die Blutspendedienste versorgungsorientiert, sie können den Bedarf der Krankenhäuser nicht steuern, da dieser von vielen Faktoren abhängig ist: Das Operationsverhalten der Ärzte, saisonale Auswirkungen oder wie jüngst massive Veränderungen im klinischen Alltag während der Corona-Pandemie spielen hierbei eine Rolle. Der Bedarf an Blut in Therapie und Notfallversorgung bemisst sich an der Zahl der geleisteten Operationen und Therapien. Viele Erkrankte erhalten ihr Leben lang Präparate, die aus Spenderblut gewonnen werden. Die aufgestellte Behauptung, es gäbe zu viel Blut, ist nicht zuletzt vor diesem Hintergrund falsch, brandgefährlich und unverantwortlich zugleich. Ein Grund für die regelmäßigen Blutspendeaufrufe ist unter anderem auch die kurze Haltbarkeit einiger Blutpräparate. Erythrozytenkonzentrate sind lediglich 42 Tage haltbar. Die ebenfalls aus Spenderblut extrahierten Thrombozyten (Blutplättchen) sogar nur vier bis fünf Tage. Dass es einen hohen Gesamtbedarf gibt, ist auch offen bei den Bundesbehörden wie dem Paul-Ehrlich-Institut nachzulesen. Die DRK-Blutspendedienste gehören seit einigen Jahren zu den federführenden Initiatoren des Patient-Blood-Management-Programms, dem sich bis heute hunderte Kliniken in Deutschland angeschlossen haben. Die DRK-Blutspendedienste sind nicht nur Teil dieser medizinischen Entwicklung, sondern haben diese mit auf den Weg gebracht.

 

Blutspenden während der Coronavirus-Pandemie

Die DRK-Blutspededienste haben niemals wie im Bericht suggeriert behauptet, dass vermehrt Blutkonserven für die Versorgung von Corona-Patienten benötigt werden. Diese Darstellung ist schlicht falsch und faktisch völlig unsinnig. Covid-19 Patienten erhalten nur in den seltensten Fällen Blutpräparate in der Akuttherapie. Während der Pandemie hatten alle Blutspendedienste jedoch (bis heute) massive Schwierigkeiten den Normalbedarf an Blutkonserven zu decken, welcher aus den Kliniken gemeldet wird. Auf der einen Seite stehen die saisonale sowie zahlreiche, coronabedingte Terminausfälle in Firmen, Universitäten oder öffentlichen Einrichtungen. Demgegenüber läuft der medizinische Betrieb mit elektiven Eingriffen nach einer kurzen Einschränkungsphase wieder normal. Diese Probleme hatten alle Blutspendeeinrichtungen (DRK-Blutspendedienste / Universitäten / staatlich-kommunale Klinken).

Verkauf von Blutpräparaten

Die Blutspendedienste arbeiten versorgungsorientiert für die Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems und fungieren dabei trotz ihres gemeinnützigen Status, Kraft Gesetz als pharmazeutische Unternehmen. Blut wird nicht vom Spender zum Empfänger „durchgereicht“, sondern es liegen aufwändige Test- und Verarbeitungsschritte zwischen Spende und Transfusion. Als gemeinnützige GmbH sind die DRK Blutspendedienste verpflichtet, kostendeckend zu arbeiten. Der Preis für eine Blutkonserve entspricht den Kosten, die zuvor bei der Werbung der Blutspender, der Organisation der Blutspendetermine, bei den essentiell wichtigen Laboruntersuchungen, der Weiterverarbeitung, im Vertrieb und bei vielen weiteren Arbeitsschritten entstanden sind. Blutpräparate und Dienstleistungen dürfen nur so viel kosten, dass der Aufwand, der für ihre Herstellung erforderlich ist, finanziert werden kann. Die genannten Umsatzzahlen spiegeln demnach den geleisteten Aufwand wider. Dass auch eine gemeinnützige Organisation gut wirtschaften sollte und z.B. Rücklagen bildet, ist nicht verwerflich, sondern ein Gebot. Und weil jedes verantwortungsvoll handelnde Unternehmen auch investieren muss, entsteht im Idealfall ein positives Ergebnis, das für weitere Investitionen dringend benötigt wird. So können neue Fahrzeuge, modernere Geräte für die Labordiagnostik oder auch einfach ein neuer Schreibtisch gekauft werden. Wenn die DRK-Blutspendedienste also etwas mehr Geld einnehmen, als sie zur Kostendeckung brauchen, schütten wir keine Gewinne aus, sondern investieren in fortlaufende Prozesse (beispielsweise medizinische Testverfahren) und damit in den Erhalt unserer Leistungsfähigkeit bzw. des Gemeinwohls.

Weitere Informationen: https://www.drk-blutspende.de/presse-statement.php

 

Haustürwerbung

 

Das Deutsche Rote Kreuz benötigt die Beiträge der Fördermitglieder als kontinuierlich planbare Einnahmen für besondere Verbandsaufgaben, die nicht durch Kostenträger finanziert sind. So wird zum Beispiel ein großer Teil der ehrenamtlichen Arbeit in der jeweiligen Region durch Förderbeiträge finanziert. Um gezielt und sinnvoll helfen zu können, benötigen Ehrenamtliche, ob als Rettungsschwimmer, Rettungshundeführer oder ehrenamtlicher Suchdienstmitarbeiter, kontinuierliche Fort- und Weiterbildung, entsprechende Ausrüstung und Unterstützung bei der Koordinierung ihrer Aktivitäten. Der Zugang zu den Menschen, die wir als Förderer gewinnen wollen, ist angesichts der vielen Einflüsse, die auf sie wirken, sehr schwierig. Erfahrungsgemäß lassen sich Menschen für ein Engagement nur durch aktive und direkte Ansprache gewinnen. Um nachhaltig Unterstützung zu finden, muss diese Ansprache seriös und ehrlich erfolgen. Wer sich „überredet“ fühlt, wird seine Zusage schnell wieder zurückziehen und eine gerade eingegangene Mitgliedschaft wieder kündigen. Aus diesem Grund ist das DRK wie viele andere Nonprofit-Organisationen bei der Gewinnung von neuen Fördermitgliedern auf Unterstützung von seriösen, professionellen Fundraiserinnen und Fundraiser angewiesen. Dabei legt das DRK sehr großen Wert darauf, dass diese nach genau festgelegten Qualitäts- und Transparenzstandards arbeiten, die auch regelmäßig kontrolliert werden. Die Mitarbeitenden verfügen zum Beispiel über einen aktuellen Ausweis und autorisiertem Informationsmaterial vom DRK. Sie stellen sich vor als "im Auftrag des DRK" oder "für das DRK" arbeitend vor. Auf Nachfrage geben sie selbstverständlich Auskunft darüber, dass sie als Dienstleister für das DRK arbeiten. Leitfäden sollen die Mitarbeitenden kontinuierlich in die Lage versetzen, wahrheitsgemäß und ehrlich zu argumentieren. Es muss deutlich gemacht werden, dass es sich um eine DRK-Fördermitgliedschaft handelt und nicht um eine einmalige Spende. Grundsätzlich wird kein Bargeld angenommen. Es geht darum, in einer seriösen Ansprache zu überzeugen, und nicht zu überreden oder zu bedrängen. Geschieht dies nicht, müssen Fundraiser   mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen.

Kleiderkammern

 

Deutschlandweit betreibt das DRK über 500 Kleiderkammern (Stand Juli 2020). Dort erhalten Bedürftige kostenlos ausgesuchte Kleidung in ihrer Größe. Die Kleiderläden hingegen ähneln einem Second-Hand-Shop, bei dem Bürgerinnen und Bürger unabhängig einer etwaigen Bedürftigkeit kostengünstig einkaufen können. Zusätzlich erhalten Bedürftige mit entsprechendem Nachweis einen Rabatt von meist 50%. Richtig ist, dass ein großer Teil der Altkleiderspenden (bspw. per Altkleidercontainer) eine so schlechte Qualität aufweisen, dass sie für die Wiederverwendung für bedürftige Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht in Frage kommen und daher zur Weiterverwertung (Recycling) an Textildienstleister verkauft werden. Die Erträge kommen wiederum den satzungsgemäßen Aufgaben der jeweiligen DRK-Gliederung zugute. 

Die Kleiderkammern und -Läden werden in der Regel von den DRK-Kreisverbänden betrieben, die rechtlich und organisatorisch alle völlig eigenständig agieren. Von der Berichterstattung über einen Einzelfall sollte daher nicht auf das gesamte Kleiderspenden-System geschlossen werden. Das „Entlohungssystem“, mit dem in der besagten Kleiderkammer Ehrenamtliche Teile der Kleiderspenden erhalten haben, wurde sofort unterbunden. In der Reportage wurde behauptet, dass die Kleiderkammer 20.000 - 30.000 Euro jährlich umsetzt. Es handelt sich bei dem genannten Umsatz um die Einnahmen aus Kleiderspenden aus den Spendencontainern in Berlin. Diese Einnahmen fließen komplett in den Betrieb der Kleiderkammer (Mieten, Betriebskosten, usw.). Der Betrieb der Kleiderkammer wird zusätzlich durch Geld aus Mitgliedsbeiträgen finanziert, um dieses soziale Angebot aufrecht zu erhalten. Es ist sichergestellt, dass weder eine Reservierung noch eine Entnahme von Kleiderspenden durch (ausschließlich) ehrenamtliche Mitarbeitende der Kleiderkammer erfolgt. Diese Praxis wurde nach Bekanntwerden sofort unterbunden. Das DRK nimmt Transparenz generell und bei Spenden im Besonderen sehr ernst. Spender haben durchaus ein Recht, zu erfahren, was mit ihren Spenden passiert. Insofern sind die Aussagen der ehrenamtlichen Mitarbeiterin in der Reportage nicht korrekt. Konsequenzen wurden diesbezüglich gezogen.

Hausnotruf

 

Es gibt offizielle Hausnotruf-Standards im gesamten Deutschen Roten Kreuz. Die Mindestempfehlung für einen Hintergrunddienst ist eine Ersthelfer-Ausbildung. In den Verträgen ist auch klar geregelt, dass der Hintergrunddienst nur zu Einsätzen kommt, wenn kein medizinischer Notfall vorliegt. Ansonsten muss gleich der Rettungsdienst (Notruf 112) informiert werden, nicht zuletzt, weil der Hausnotruf-Hintergrunddienst nicht mit Sonder- und Wegerechten (Blaulicht) im Straßenverkehr unterwegs ist. Der Hintergrunddienst darf nicht mit einem regelmäßigen Pflegedienst verwechselt werden. Selbstverständlich ist es aber auch Aufgabe des Hintergrunddienstes, in speziellen Situationen, beispielsweise nach einem Sturz ohne Verletzungen, als Hebehilfe einzugreifen.

 

Vorfall in Berlin

Es ist richtig, dass die Kommunikation zwischen dem Mitarbeitenden der Hausnotrufzentrale und einer Klientin nicht dem entsprochen hat, was wir erwarten. Hier hat es im Nachgang entsprechende Kommunikationsschulungen gegeben. In diesem Fall hat es im Nachgang zudem einen vor Ort-Termin gegeben, bei dem der Leiter Hausnotruf die Situation persönlich mit Frau Kesselmann aufgearbeitet und sich mit einem Blumenstrauß und kostenfreien Essen des DRK-Menüservice entschuldigt hat. Es ist richtig, dass es aufgrund des Berliner Marathon zu verlängerten Einsatzzeiten gekommen ist. Das Durchfahren der Marathonstrecke ist dem DRK-Hausnotruf nicht erlaubt. Auch ist die Nutzung von Sonderrechten gesetzlich nicht erlaubt. Somit war die Strecke zu umfahren. Es entspricht nicht der Wahrheit, dass eine DRK-Praktikantin unverrichteter Dinge wieder gegangen ist. Vielmehr wurde durch die anwesende Rettungssanitäterin die Feuerwehr zur Unterstützung nachalarmiert. Sollten weitere Hilfsmaßnahmen notwendig sein, verbleibt der DRK Mitarbeiter stets bis zum Eintreffen der Feuerwehr bei dem Hausnotrufkunden und bespricht mit den Rettungskräften das weitere Vorgehen. Die hinterlegten Bezugspersonen werden dann vom Hausnotruf informiert. Das Berliner Rote Kreuz arbeitet auch mit „Mangar ELK Personen-Hebekissen“. Diese sind in jedem Hausnotruf Einsatzfahrzeug als Standardausrüstung vorhanden. Damit ist es einem einzelnen Mitarbeiter möglich, Personen bis ca. 150 kg zu heben.

Vorfall in Köln

In dem RTL-Beitrag wird suggeriert, dass in der Hausnotruf-Leitstelle Hilfskräfte und Praktikanten eingesetzt werden. Dies ist schlichtweg nicht korrekt.

Der überwiegende Teil der Mitarbeiter im Bereich Hausnotruf sind Rettungssanitäter und höher ausgebildete Rettungsassistenten. Alle Mitarbeiter durchlaufen eine intensive Einarbeitung. Auch die Undercoverjournalistin aus dem Team Wallraff bekam eine 75-stündige Einarbeitung. Sie war als Teilzeitkraft fest angestellt und war insgesamt 16 Arbeitstage beim DRK-Kreisverband Köln. An 14 Tagen war sie ausschließlich zu Zwecken der Einarbeitung als lernende dritte Kraft im Hausnotrufteam. Erst ganz am Schluss der Einarbeitungszeit gehörte sie auch an zwei Arbeitstagen zum Team der Nachtschicht. In der Nachtschicht hat sie unter anderem auch Anrufe entgegengenommen. Zusätzlich war der hauptamtliche Mitarbeiter ständig anwesend.

Auch wenn es sich um eine ruhige Nachtschicht gehandelt hat, können wir natürlich nicht akzeptieren, dass ein hauptamtlicher Mitarbeiter in der im Beitrag gezeigten Nacht offensichtlich geschlafen hat. Dieser Punkt wurde im Hausnotrufteam erörtert. Es wurden Maßnahmen ergriffen, dass so etwas nicht wieder vorkommt. Das Hausnotrufteam betont, dass der hauptamtliche Mitarbeiter im Bedarfsfall jederzeit ansprechbar gewesen wäre.

Mietimmobilie in München

Mitte der 60iger Jahre errichtete der Kreisverband München in der Seitzstraße 8 seine Kreisgeschäftsstelle. Da das Gebäude nach rund 50 Jahren Nutzung nicht mehr den Anforderungen an ein zeitgemäßes, energie- und flächeneffizientes Bürogebäude entsprochen hat, musste es vollständig ersetzt werden. Im Zuge dessen wurde bewusst entschieden, die Geschäftsstelle zu verlegen und an diesem Standort Büroflächen zu vermieten, um die Mieteinnahmen für soziale und humanitäre Aufgaben verwenden zu können. Wir nutzen das Gebäude zudem weiterhin als Rettungswache für das dortige Versorgungsgebiet sowie für Schulungen und Kurse.

Die dort verlangten Mieten beziehen sich auf Gewerbeflächen. Es handelt sich dabei nicht um die Vermietung von Wohnraum, wie im Beitrag suggeriert wird, sondern um gewerbliche Vermietungen an Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen wie Rechtsberatung, Investment, Bau. Die Preise mit diesen Unternehmen werden frei verhandelt. Es sind ortsübliche Mieten für neue Gewerbeflächen in dieser Lage in München.

Diese Mittel sind notwendig, um unser umfangreiches Angebot an Unterstützung und Hilfe für Menschen in Notlagen dauerhaft aufrechtzuerhalten. Auch die steuerrechtlichen Vorgaben für gemeinnützige Organisationen würden keine andere Verwendung zulassen.

Im Rahmen des „Betreuten Wohnens für AIDS-Patient*innen“ vermietet das Münchner Rote Kreuz in München Wohnungen an Menschen, die an HIV erkrankt sind. Seit vielen Jahren bietet der Kreisverband München auch Mitarbeiter*innen Wohnungen zu einem vergünstigten Mietpreis.